Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Privatbanken
Privatbanken,i. w. S. alle privatrechtl. Banken, im Unterschied zu den öffentlich-rechtl. Banken; i. e. S. die in privatrechtl. Rechtsform betriebenen Banken, bei denen mindestens einer der Inhaber unbeschränkt haftet. Die Dt. Bundesbank bezeichnet die P. i. e. S. als Privatbankiers und fasst nur die als OHG oder KG betriebenen Kreditinstitute darunter (der Bankenverband auch die als KGaA geführten).
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