Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Privatautonomie
Privat|autonomie,als wesentl. Merkmal des Privatrechts die dem Einzelnen von der Rechtsordnung eingeräumte Möglichkeit, seine Rechtsverhältnisse durch Rechtsgeschäfte nach eigenem Willen zu gestalten. Wichtigster Ausdruck der P. ist die Vertragsfreiheit. Die P. ist gesetzlich vielfach eingeschränkt durch Vorschriften, die den Schutz des sozial Schwächeren bezwecken (z. B. im Mietrecht) oder öffentl. Interessen dienen.
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