Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prise
Prise[frz. »das Genommene«] die, Völkerrecht: das von einem Krieg führenden Staat nach Seekriegsrecht weggenommene feindl. oder neutrale Schiff oder Ladungsgut. Oberster Grundsatz des P.-Rechts ist, dass ein aufgebrachtes Schiff oder Ladungsgut nur aufgrund eines ordnungsgemäßen Verfahrens vor einem staatl. P.-Gericht des nehmenden Staates eingezogen werden darf (Kondemnation), das nach der staatl. P.-Gesetzgebung und nach den Regeln des Völkerrechts entscheidet.
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