Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Priorität
Priorität[lat.] die,
1) allg.: zeitl. Vorhergehen, Vorrang.
2) Recht: der Vorrang des älteren Rechts vor dem jüngeren (z. B. bei mehreren Pfandrechten an einer Sache) oder die aus anderen Gründen gewährte Vorrangstellung (z. B. Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht).
Priorität[lat.] die,
1) allg.: zeitl. Vorhergehen, Vorrang.
2) Recht: der Vorrang des älteren Rechts vor dem jüngeren (z. B. bei mehreren Pfandrechten an einer Sache) oder die aus anderen Gründen gewährte Vorrangstellung (z. B. Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht).