Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prinz
Prinz[frz. »Fürst«, aus lat. princeps] der, weibl. Form Prinzessin die, Titel der nicht regierenden Mitgl. eines souveränen Fürstenhauses. Der Thronfolger wird Erb-P. bzw. Kron-P. genannt. P.-Gemahl bezeichnet den Ehemann einer regierenden Fürstin, P.-Regent ist der bei Regierungsunfähigkeit eines Monarchen zur Regentschaft berufene Verwandte des Monarchen.
Prinz[frz. »Fürst«, aus lat. princeps] der, weibl. Form Prinzessin die, Titel der nicht regierenden Mitgl. eines souveränen Fürstenhauses. Der Thronfolger wird Erb-P. bzw. Kron-P. genannt. P.-Gemahl bezeichnet den Ehemann einer regierenden Fürstin, P.-Regent ist der bei Regierungsunfähigkeit eines Monarchen zur Regentschaft berufene Verwandte des Monarchen.