Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Primogenitur
Primogenitur[lat.] die, Nachfolgeordnung nach dem Erstgeburtsrecht. Nach der in den dt. Fürstenhäusern zur Vermeidung der Zersplitterung des Hausguts herausgebildeten P.-Ordnung (zuerst für die Kurfürsten durch die Goldene Bulle 1356) war zur Thronfolge und zur Erbfolge in das Hausgut der Erstgeborene des regierenden Herrn und dessen Linie mit Ausschluss aller jüngeren Linien berufen.
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