Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Preußisches Allgemeines Landrecht
Preußisches Allgemeines Landrecht(Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten, Abk. ALR), unter dem Einfluss des Naturrechts und der Aufklärung stehende Kodifikation des preuß. Staats-, Stände-, Lehns-, Kirchen-, Straf- und Privatrechts; bearbeitet von J. H. von Carmer und C. G. Svarez, gültig seit 1. 6. 1794; umfasst mehr als 19 000 Paragraphen, in denen der Versuch unternommen wurde, die Gesamtheit der Rechtsordnung auch in Einzelheiten zu kodifizieren. Nicht aufgenommen wurden das Verwaltungs-, Prozess- und Militärrecht. Einzelne Bestimmungen, z. B. über die Aufgaben der Polizei, haben über die Geltungsdauer des ALR hinaus (im 19. Jh. sukzessiv außer Kraft gesetzt) fortgewirkt.
Literatur:
H. Hattenauer. Allg. Landrecht für die Preuß. Staaten von 1794, mit einer Einf. v. Neuwied u. a. 31996.
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