Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pressegeheimnis
Pressegeheimnis(Redaktionsgeheimnis), das Zeugnisverweigerungsrecht der Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von period. Druckwerken oder Rundfunksendungen berufsmäßig mitwirken, über die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns von Beiträgen und Unterlagen sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil handelt (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO). Die Beschlagnahme- und Durchsuchungsmöglichkeit ist nach §§ 97, 98, 111 m, 111 n StPO eingeschränkt.
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