Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Preisrecht
Preisrecht,die Gesamtheit der Rechtsvorschriften über eine mögliche staatl. Preisregelung; Rechtsgrundlage ist das Preis-Ges. vom 10. 4. 1948. Die staatl. Preisbewirtschaftung ist weitgehend beseitigt worden. Preisregelungen gibt es heute nur noch im Energiebereich, für Mieten im sozialen Wohnungsbau, im Gesundheitsbereich sowie für Bauleistungen bei öffentl. oder mit öffentl. Mitteln finanzierten Aufträgen.
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