Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Preisausschreiben
Preisausschreiben,die öffentl. Aussetzung einer Belohnung für eine Leistung binnen einer bestimmten Frist. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet meist ein Preisgericht (§ 661 BGB). Bei P. zu Werbezwecken liegt oft ein verdeckter Lotterievertrag vor. - Österreich hat ähnliche Bestimmungen (§§ 860/860 b ABGB), in der Schweiz entspricht dem P. die Auslobung (Art. 8 OR).
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