Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Postregal
Postregal,früher das ausschließlich dem König, Landesherrn, Staat vorbehaltene Recht, Postanstalten zu errichten und zu betreiben, v. a. das Beförderungsmonopol für bestimmte Gegenstände.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Postregal