Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Postreform
Postreform, die seit 1989 schrittweise erfolgte Neuordnung des Post- und Fernmeldewesens in Dtl. Die mit dem Poststruktur-Ges. vom 8. 6. 1989 zum 1. 7. 1989 in Kraft getretene P. I umfasste im organisator. Bereich die Trennung der politisch-hoheitl. Aufgaben von den betrieblich-unternehmer. Funktionen und im ordnungspolit. Bereich die Öffnung des Telekommunikationssektors für den Wettbewerb unter Aufhebung des Fernmeldemonopols bis auf ein eingeschränktes Netzmonopol und das Sprachtelefonmonopol. Die bislang von der Dt. Bundespost (DBP) wahrgenommenen unternehmer. Aufgaben wurden auf die drei als Gesellschaften neu gegründeten öffentl. Unternehmen DBP Postdienst, DBP Postbank und DBP Telekom übertragen; die Hoheitsaufgaben, wie Regulierung und Wahrnehmung der Eigentümerrechte und -pflichten, verblieben beim Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen, das in Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) umbenannt wurde.
Mit der im Postneuordnungs-Ges. vom 14. 9. 1994 geregelten und zum 1. 1. 1995 in Kraft getretenen P. II erhielten die drei Postunternehmen die Rechtsform einer AG. Seit der Änderung des Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG ist das Anbieten postal. und telekommunikativer Dienstleistungen keine öffentl. Aufgabe mehr, sondern eine ausschließlich private Tätigkeit, die von der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Telekom AG und privaten Anbietern wahrgenommen wird. Wegen des von der EU-Kommission beschlossenen Wegfalls des Netz- und Sprachtelefonmonopols zum 1. 1. 1998 wurde durch ein neues Telekommunikations-Ges. der ordnungspolit. Teil der P. I vollzogen (umgangssprachl. P. III). Sie regelt die Bedingungen für den Markteintritt von privaten Netzbetreiberdiensten und stellt ein flächendeckendes Angebot an Telekommunikationsdienstleistungen, den »Universaldienst«, sicher. Die Aufsicht über den Post- und Telekommunikationsbereich übernahm am 1. 1. 1998 die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post; das Bundesamt für Post und Telekommunikation wurde zum 31. 12. 1997 aufgelöst. Mit der P. wurde auch die Aufhebung des Postmonopols beschlossen (Postzwang).
Ähnliche grundlegende Reformen des Post- und Fernmeldewesens wurden bzw. werden auch in Österreich und der Schweiz durchgeführt.
Postreform, die seit 1989 schrittweise erfolgte Neuordnung des Post- und Fernmeldewesens in Dtl. Die mit dem Poststruktur-Ges. vom 8. 6. 1989 zum 1. 7. 1989 in Kraft getretene P. I umfasste im organisator. Bereich die Trennung der politisch-hoheitl. Aufgaben von den betrieblich-unternehmer. Funktionen und im ordnungspolit. Bereich die Öffnung des Telekommunikationssektors für den Wettbewerb unter Aufhebung des Fernmeldemonopols bis auf ein eingeschränktes Netzmonopol und das Sprachtelefonmonopol. Die bislang von der Dt. Bundespost (DBP) wahrgenommenen unternehmer. Aufgaben wurden auf die drei als Gesellschaften neu gegründeten öffentl. Unternehmen DBP Postdienst, DBP Postbank und DBP Telekom übertragen; die Hoheitsaufgaben, wie Regulierung und Wahrnehmung der Eigentümerrechte und -pflichten, verblieben beim Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen, das in Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) umbenannt wurde.
Mit der im Postneuordnungs-Ges. vom 14. 9. 1994 geregelten und zum 1. 1. 1995 in Kraft getretenen P. II erhielten die drei Postunternehmen die Rechtsform einer AG. Seit der Änderung des Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG ist das Anbieten postal. und telekommunikativer Dienstleistungen keine öffentl. Aufgabe mehr, sondern eine ausschließlich private Tätigkeit, die von der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Telekom AG und privaten Anbietern wahrgenommen wird. Wegen des von der EU-Kommission beschlossenen Wegfalls des Netz- und Sprachtelefonmonopols zum 1. 1. 1998 wurde durch ein neues Telekommunikations-Ges. der ordnungspolit. Teil der P. I vollzogen (umgangssprachl. P. III). Sie regelt die Bedingungen für den Markteintritt von privaten Netzbetreiberdiensten und stellt ein flächendeckendes Angebot an Telekommunikationsdienstleistungen, den »Universaldienst«, sicher. Die Aufsicht über den Post- und Telekommunikationsbereich übernahm am 1. 1. 1998 die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post; das Bundesamt für Post und Telekommunikation wurde zum 31. 12. 1997 aufgelöst. Mit der P. wurde auch die Aufhebung des Postmonopols beschlossen (Postzwang).
Ähnliche grundlegende Reformen des Post- und Fernmeldewesens wurden bzw. werden auch in Österreich und der Schweiz durchgeführt.