Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Popularklage
Popularklage,Rechtsbehelf, den jeder bei Gericht erheben kann, ohne in seinen eigenen Rechten betroffen zu sein. Nach dt. Recht ist die P. nur ganz ausnahmsweise in Patentverfahren und nach einzelnen Landesverf. zulässig.
Popularklage,Rechtsbehelf, den jeder bei Gericht erheben kann, ohne in seinen eigenen Rechten betroffen zu sein. Nach dt. Recht ist die P. nur ganz ausnahmsweise in Patentverfahren und nach einzelnen Landesverf. zulässig.