Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Polizeistunde
Polizeistunde(Sperrzeit, Sperrstunde), der Zeitpunkt, zu dem Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentl. Vergnügungsstätten geschlossen werden müssen, ferner die Zeitspanne, in der keine Betriebsleistungen erfolgen dürfen und in der den Gästen ein Verweilen darin verboten ist. Die P. wird durch VO der obersten Landesbehörde festgesetzt (meist 1 Uhr); örtl. Ausnahmen sind möglich. - In Österreich kann die P. vom Landeshauptmann, in der Schweiz von den Gemeinden angeordnet werden.
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