Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Polizeistaat
Polizeistaat,der das polit., wirtsch. und soziale Leben durch repressive Kontrollmaßnahmen reglementierende Staat im Ggs. zum Rechts- und Verfassungsstaat. Die Regierung übt die Staatsgewalt ohne jegl. Bindung an Verfassung oder institutionalisierte Kontrolle aus und greift auch in die persönl. Freiheit und Privatsphäre der Bürger ein, gewöhnlich durch willkürl. Machtausübung seitens der Polizei, v. a. der Geheimpolizei. Polizeistaatlich geprägt waren die absolutist. Staaten des 17. und 18. Jh. sowie das zarist. Russland; im 20. Jh. wurden unter dem Nationalsozialismus und unter dem Kommunismus Varianten des P. praktiziert.
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