Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Plusankündigung
Plụs|ankündigung,Börsenwesen: durch ein Pluszeichen verdeutlichter Kurszusatz an der Kurstafel, wenn der Makler aufgrund der ihm vorliegenden Aufträge eine erhebl. Kurssteigerung bei einem Wertpapier (5-10 % bei Aktien, 1-2 % bei Anleihen) erwartet; ein doppeltes Pluszeichen signalisiert Kurssteigerungen von mehr als 10 % bei Aktien und mehr als 2 % bei festverzinsl. Werten. - Ggs.: Minusankündigung.
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