Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pluralismus
Pluralịsmus[lat.] der,
1) Philosophie: jede Lehre, die eine Vielheit von Prinzipien, Elementen oder Bereichen der Wirklichkeit annimmt, im Unterschied zum Monismus und Dualismus; auch die gleichberechtigte Geltung versch. Standpunkte oder Normensysteme. - Methodologisch bedeutet P. ein wiss. Verfahren, das sich einer Vielzahl von Methoden bedient (Methodenpluralismus).
2) Sozialwiss.: normativer (d. h. Sollzustände angebender) oder empir. (d. h. Istzustände bezeichnender) Begriff für vielgliedrige polit. Ordnungen, in denen polit. Macht durch Recht und institutionelle »checks and balances« gezähmt ist, die einzelnen Bürgern oder Interessenverbänden ein hohes Maß an Autonomie und polit. Beteiligung gewähren und offen für Konflikte und Konsensbildung zw. den Interessen und Ideen sind. In der Staatsformenlehre kennzeichnet P. Strukturmerkmale polit. Systeme (Demokratie im Ggs. zu Diktatur) und in der Verbände- und Policy-Forschung (Analyse von Staatstätigkeit) die bilaterale, gering zentralisierte und transsektoral (bereichsübergreifend) gering koordinierte Interessenvermittlung zw. Staat und Verbänden. Meist charakterisiert P. eine bestimmte Form der polit. Willensbildung (»pluralist. Prozess der Artikulation und Bündelung von Interessen«) und eines bestimmten Typs von Demokratie (»pluralist. Demokratie« im Ggs. zu »Wettbewerb der polit. Eliten« oder »partizipator. Demokratie«).
▣ Literatur:
P. M. Zulehner. P. in Gesellschaft u. Kirche - Ängste, Hoffnungen, Chancen, hg. v. München u. a. 1988.
⃟ Olson, M.: Die Logik des kollektiven Handelns. A. d. Engl. Tübingen 31992.
⃟ P. u. Parlamentarismus in Theorie u. Praxis, hg. v. J. Hartmann u. U. Thaysen. Opladen 1992.
Pluralịsmus[lat.] der,
1) Philosophie: jede Lehre, die eine Vielheit von Prinzipien, Elementen oder Bereichen der Wirklichkeit annimmt, im Unterschied zum Monismus und Dualismus; auch die gleichberechtigte Geltung versch. Standpunkte oder Normensysteme. - Methodologisch bedeutet P. ein wiss. Verfahren, das sich einer Vielzahl von Methoden bedient (Methodenpluralismus).
2) Sozialwiss.: normativer (d. h. Sollzustände angebender) oder empir. (d. h. Istzustände bezeichnender) Begriff für vielgliedrige polit. Ordnungen, in denen polit. Macht durch Recht und institutionelle »checks and balances« gezähmt ist, die einzelnen Bürgern oder Interessenverbänden ein hohes Maß an Autonomie und polit. Beteiligung gewähren und offen für Konflikte und Konsensbildung zw. den Interessen und Ideen sind. In der Staatsformenlehre kennzeichnet P. Strukturmerkmale polit. Systeme (Demokratie im Ggs. zu Diktatur) und in der Verbände- und Policy-Forschung (Analyse von Staatstätigkeit) die bilaterale, gering zentralisierte und transsektoral (bereichsübergreifend) gering koordinierte Interessenvermittlung zw. Staat und Verbänden. Meist charakterisiert P. eine bestimmte Form der polit. Willensbildung (»pluralist. Prozess der Artikulation und Bündelung von Interessen«) und eines bestimmten Typs von Demokratie (»pluralist. Demokratie« im Ggs. zu »Wettbewerb der polit. Eliten« oder »partizipator. Demokratie«).
▣ Literatur:
P. M. Zulehner. P. in Gesellschaft u. Kirche - Ängste, Hoffnungen, Chancen, hg. v. München u. a. 1988.
⃟ Olson, M.: Die Logik des kollektiven Handelns. A. d. Engl. Tübingen 31992.
⃟ P. u. Parlamentarismus in Theorie u. Praxis, hg. v. J. Hartmann u. U. Thaysen. Opladen 1992.