Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Plebiszit
Plebiszit[lat. »Volksbeschluss«] das,
1) Geschichte: im alten Rom der in den Versammlungen der Plebs gefasste, zunächst nur für sie verbindl. Beschluss; seit 287 v. Chr. von gleicher Geltung wie ein vom Gesamtvolk erlassenes Gesetz.
2) Staatsrecht: die Volksabstimmung.
3) Völkerrecht: eine Abstimmung, bei der die stimmberechtigte Bev. eines bestimmten Gebietes darüber entscheidet, ob sie im bisherigen Staatsverbund verbleiben oder ihn wechseln will, z. B. bei Gebietsabtretung u. Ä. (Option).
Plebiszit[lat. »Volksbeschluss«] das,
1) Geschichte: im alten Rom der in den Versammlungen der Plebs gefasste, zunächst nur für sie verbindl. Beschluss; seit 287 v. Chr. von gleicher Geltung wie ein vom Gesamtvolk erlassenes Gesetz.
2) Staatsrecht: die Volksabstimmung.
3) Völkerrecht: eine Abstimmung, bei der die stimmberechtigte Bev. eines bestimmten Gebietes darüber entscheidet, ob sie im bisherigen Staatsverbund verbleiben oder ihn wechseln will, z. B. bei Gebietsabtretung u. Ä. (Option).