Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Planwirtschaft
Planwirtschaft,Wirtschaftsordnung, bei der (im Ggs. zur Marktwirtschaft) eine zentrale Planungsbehörde entsprechend allg. Zielvorgaben der staatl. Führung mithilfe staatl. Pläne die gesamte Volkswirtschaft steuert. Da der Begriff P. jedoch zu Unrecht impliziert, dass marktwirtsch. Ordnungen Planung ausschließen, sind für zentralist. P. Bezeichnungen wie Zentralverwaltungswirtschaft (W. Eucken) treffender. - Ausgeprägt zentralist. P. sind die durch staatl. und genossenschaftl. Eigentum charakterisierten Volkswirtschaften sozialist. Staaten. Ausgehend von längerfristigen Perspektivplänen werden in mehrjährigen Plänen (Fünfjahrespläne), schließlich in Jahresplänen (Jahresvolkswirtschaftspläne) die vorgegebenen Zielstellungen konkretisiert und auf Wirtschaftsbereiche und Betriebe aufgeschlüsselt. Die Betriebspläne mit Festlegungen auf Produktionsziele, Preisgestaltung, Investitionsvorhaben, Exportauflagen, Löhne und Gehälter u. a. erlangen Rechtsverbindlichkeit, sodass nur noch in einem engen Rahmen die Möglichkeit besteht, über Plankorrekturen auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Volkswirtschaftler wie L. von Mises und M. Weber haben frühzeitig die unvermeidl. Ineffektivität zentralist. P. nachgewiesen und die mit ihr verbundene Ausdehnung einer unproduktiven Bürokratie u. a. parasitärer Erscheinungen als Hauptgefahr erkannt. Nachdem auch in der Praxis der sozialist. Länder die Nachteile der zentralist. P. gegenüber Volkswirtschaften mit marktwirtsch. Strukturen immer deutlicher wurden, wurde das seit Ende der 1980er-Jahre in fast allen diesen Ländern die P. reformiert bzw. abgelöst.
▣ Literatur:
Drzymalla, J.: Planung im sowjet. Wirtschaftssystem. Frankfurt am Main u. a. 1991.
⃟ Markt, Staat, Planung. Histor. Erfahrungen mit Regulierungs- u. Deregulierungsversuchen der Wirtschaft, hg. v. S. Pollard u. D. Ziegler. Sankt Katharinen 1992.
⃟ P. am Ende - Marktwirtschaft in der Krise?, hg. v. W. Gerke. Stuttgart 1994.
Planwirtschaft,Wirtschaftsordnung, bei der (im Ggs. zur Marktwirtschaft) eine zentrale Planungsbehörde entsprechend allg. Zielvorgaben der staatl. Führung mithilfe staatl. Pläne die gesamte Volkswirtschaft steuert. Da der Begriff P. jedoch zu Unrecht impliziert, dass marktwirtsch. Ordnungen Planung ausschließen, sind für zentralist. P. Bezeichnungen wie Zentralverwaltungswirtschaft (W. Eucken) treffender. - Ausgeprägt zentralist. P. sind die durch staatl. und genossenschaftl. Eigentum charakterisierten Volkswirtschaften sozialist. Staaten. Ausgehend von längerfristigen Perspektivplänen werden in mehrjährigen Plänen (Fünfjahrespläne), schließlich in Jahresplänen (Jahresvolkswirtschaftspläne) die vorgegebenen Zielstellungen konkretisiert und auf Wirtschaftsbereiche und Betriebe aufgeschlüsselt. Die Betriebspläne mit Festlegungen auf Produktionsziele, Preisgestaltung, Investitionsvorhaben, Exportauflagen, Löhne und Gehälter u. a. erlangen Rechtsverbindlichkeit, sodass nur noch in einem engen Rahmen die Möglichkeit besteht, über Plankorrekturen auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Volkswirtschaftler wie L. von Mises und M. Weber haben frühzeitig die unvermeidl. Ineffektivität zentralist. P. nachgewiesen und die mit ihr verbundene Ausdehnung einer unproduktiven Bürokratie u. a. parasitärer Erscheinungen als Hauptgefahr erkannt. Nachdem auch in der Praxis der sozialist. Länder die Nachteile der zentralist. P. gegenüber Volkswirtschaften mit marktwirtsch. Strukturen immer deutlicher wurden, wurde das seit Ende der 1980er-Jahre in fast allen diesen Ländern die P. reformiert bzw. abgelöst.
▣ Literatur:
Drzymalla, J.: Planung im sowjet. Wirtschaftssystem. Frankfurt am Main u. a. 1991.
⃟ Markt, Staat, Planung. Histor. Erfahrungen mit Regulierungs- u. Deregulierungsversuchen der Wirtschaft, hg. v. S. Pollard u. D. Ziegler. Sankt Katharinen 1992.
⃟ P. am Ende - Marktwirtschaft in der Krise?, hg. v. W. Gerke. Stuttgart 1994.