Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Planfeststellung
Planfeststellung,insbesondere bei großen Neubauvorhaben (z. B. Abfallbeseitigungsanlage) erforderliches förml. Verwaltungsverfahren, in dem die Stellungnahmen aller Beteiligten (Behörden, Gemeinden) ermöglicht werden und nach Prüfung von Einwendungen der Plan durch Beschluss festgesetzt wird (§§ 72-78 Verwaltungsverfahrens-Ges.). Um Interessen und Rechte der Betroffenen zu berücksichtigen, sind die öffentl. Auslegung der Planungsentwürfe und eine ausreichende Einwendungsfrist vorgeschrieben. Mit der P. treten unmittelbare Rechtsfolgen ein, z. B. Nutzungseinschränkungen für Anliegergrundstücke. Der P.-Beschluss kann von den Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Planfeststellung,insbesondere bei großen Neubauvorhaben (z. B. Abfallbeseitigungsanlage) erforderliches förml. Verwaltungsverfahren, in dem die Stellungnahmen aller Beteiligten (Behörden, Gemeinden) ermöglicht werden und nach Prüfung von Einwendungen der Plan durch Beschluss festgesetzt wird (§§ 72-78 Verwaltungsverfahrens-Ges.). Um Interessen und Rechte der Betroffenen zu berücksichtigen, sind die öffentl. Auslegung der Planungsentwürfe und eine ausreichende Einwendungsfrist vorgeschrieben. Mit der P. treten unmittelbare Rechtsfolgen ein, z. B. Nutzungseinschränkungen für Anliegergrundstücke. Der P.-Beschluss kann von den Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.