Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Plafond
Plafond[pla'fɔ̃, frz.] der,
1) Baukunst: flache Decke eines Raumes.
2) Finanzwissenschaft: Obergrenze (Höchstbetragsregelung) für Steuerbelastungen oder für die öffentl. Schuldenaufnahme. Die Möglichkeit eines P. für die Kreditaufnahme der öffentl. Hand (Kredit-P.) ist in § 19 Stabilitäts-Ges. vorgesehen (Schuldendeckel); bis 1993 bestand ein P. für die Aufnahme von Kassenkrediten durch Bund und Länder bei der Dt. Bundesbank (Kassenverstärkungskredit).
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