Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pippin
Pịppin(Pipin), fränk. Hausmeier und Fürsten aus dem Hause der Karolinger:
1) P. der Ältere,P. I., ✝ um 640, Großvater von 2); Hausmeier Dagoberts I., durch die Ehe seiner Tochter mit dem Sohn des Arnulf von Metz Ahnherr der Karolinger.
2) P. der Mittlere,P. II. (P. von Heristal), * um 635, ✝ 714, Enkel von 1), Großvater von 3); seit 687 Hausmeier des ganzen Frankenreichs, dessen weiteren Zerfall er verhinderte.
3) P. der Jüngere,P. III., fälschlich »der Kleine«, »der Kurze«, * 714, ✝ Saint-Denis 24. 9. 768, Sohn Karl Martells, Enkel von 2); erhielt als Hausmeier 741 Neustrien, Burgund und die Provence, sein Bruder Karlmann Austrasien, Alemannien und Thüringen. Sie setzten 743 formell den Merowinger Childerich III. als König ein. 747 vereinigte P. das ganze Frankenreich und ließ sich 751 zum König wählen. 754 und 756 unterstützte er Papst Stephan III. gegen die Langobarden und machte ihm die Pippinsche Schenkung. Vor seinem Tod teilte P. das Reich unter seine Söhne Karlmann und Karl (den Großen).
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