Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Phantombild
Phantombild,Kriminalistik: nach Zeugenaussagen zur Fahndung oder Personenidentifizierung dienende Nachbildung (Rekonstruktion) der äußerl. Erscheinung des Täters, bes. des Gesichts. Zu seiner Herstellung bedient man sich versch. Methoden: z. B. der Zeichnung (durch einen Polizeizeichner, der die Angaben bildnerisch umsetzt); der Fotomontage; des »Identi-kit-Verfahrens« (Übereinanderlegen von Folien mit Gesichtselementen); des Interaktiven Systems zur Identifizierung von Straftätern (Abk.: I. S. I. S.), bei dem das P. computergestützt unter Verwendung gescannter oder videodigitalisierter Fotos erstellt wird.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Phantombild