Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfründe
Pfründe[von mlat. praebenda »Unterhalt«] (Benefizium), nach früherem kath. Kirchenrecht ein Kirchenamt, das mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers (Pfründner, Benefiziat) bestimmt waren.
Pfründe[von mlat. praebenda »Unterhalt«] (Benefizium), nach früherem kath. Kirchenrecht ein Kirchenamt, das mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers (Pfründner, Benefiziat) bestimmt waren.