Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfründe
Pfründe[von mlat. praebenda »Unterhalt«] (Benefizium), nach früherem kath. Kirchenrecht ein Kirchenamt, das mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers (Pfründner, Benefiziat) bestimmt waren.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pfründe