Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pflichtprüfung
Pflichtprüfung,gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Rechnungslegung bestimmter Unternehmen. Sie ist durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungs-Ges., genossenschaftl. Prüfungsverbände u. a. vorzunehmen. Prüfungspflichtige Unternehmen sind Aktiengesellschaften, Unternehmen bestimmter Größen bzw. Wirtschaftszweige, Genossenschaften, Stiftungen, Wirtschaftsbetriebe der öffentl. Hand.
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