Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pflichtprüfung
Pflichtprüfung,gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Rechnungslegung bestimmter Unternehmen. Sie ist durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungs-Ges., genossenschaftl. Prüfungsverbände u. a. vorzunehmen. Prüfungspflichtige Unternehmen sind Aktiengesellschaften, Unternehmen bestimmter Größen bzw. Wirtschaftszweige, Genossenschaften, Stiftungen, Wirtschaftsbetriebe der öffentl. Hand.
Pflichtprüfung,gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Rechnungslegung bestimmter Unternehmen. Sie ist durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungs-Ges., genossenschaftl. Prüfungsverbände u. a. vorzunehmen. Prüfungspflichtige Unternehmen sind Aktiengesellschaften, Unternehmen bestimmter Größen bzw. Wirtschaftszweige, Genossenschaften, Stiftungen, Wirtschaftsbetriebe der öffentl. Hand.