Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pflegesatz
Pflegesatz,Richtsatz für die Kosten der Unterbringung, Betreuung und Behandlung in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen zur Rehabilitation Behinderter; wird vom Maßnahmeträger zus. mit den Sozialleistungsträgern festgesetzt.
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