Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel,nach dem Pflanzenschutz-Ges. i. d. F. v. 14. 5. 1998 definiert als Stoffe, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder anderen Beeinträchtigungen schützen sowie als Wachstumsregler oder Keimungshemmer eingesetzt werden. Die häufig synonym gebrauchte Bez. Pestizide schließt die im häusl. Hygienebereich eingesetzten Präparate mit ein. Nach dem Anwendungsbereich können P. eingeteilt werden in Akarizide, Bakterizide, Fungizide, Herbizide, Insektizide, Molluskizide, Nematizide und Rodentizide. P. können als Berührungs-(Kontakt-), Ätz-, Fraß- oder Atemgifte einwirken; sie werden als Gase, Staub, Granulat oder flüssig angewendet; Rückstände werden bei Verzehr oder Verfütterung aufgenommen; sie können umweltgefährdend sein und zu gesundheitl. Schäden führen. Höchstmengen von P. auf Lebensmitteln werden durch die Biolog. Bundesanstalt und durch das Bundesinstitut für gesundheitl. Verbraucherschutz und Veterinärmedizin vor Zulassung unter Berücksichtigung folgender Angaben geprüft: No-Effect-Level, ADI-Wert, Permissible Level und Permitted Level (Höchstmengenverordnung). Die Anwendung bes. persistenter Chlorkohlenwasserstoffe ist in Dtl. weitgehend verboten (z. B. DDT).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pflanzenschutzmittel