Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfarrvikar
Pfarrvikar,1) evang. Kirchenrecht: (Vikar, Vikarin) Theologe in der kirchlich-prakt. Ausbildung vor der Einstellung als Pfarrer.
2) kath. Kirchenrecht: vom Bischof ernannter Geistlicher, der statt eines Pfarrers oder zu seiner Unterstützung tätig ist.
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