Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfarrgemeinderat
Pfarrgemeinderat,kath. Kirchenrecht: nach dem 2. Vatikan. Konzil geschaffenes Organ der Pfarrei, in dem Laien mit der Pfarrgeistlichkeit die Seelsorgearbeit beraten und fördern sollen.
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