Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfarrer
Pfarrer,der Inhaber eines Pfarramtes, dem die selbstständige und verantwortl. Betreuung der Pfarrei bzw. Gemeinde (Wortverkündigung, Sakramentsverwaltung, Seelsorge, Unterricht und Verwaltung) obliegt; in der kath. Kirche vom Diözesanbischof, in den evang. Kirchen durch landeskirchl. Verfügung oder Wahl durch die Gemeinde beauftragt. Voraussetzungen für die Amtseinsetzung sind i. d. R. ein Theologiestudium, eine kirchlich-prakt. Ausbildung (Prediger-, Priesterseminare) sowie die Priesterweihe (kath. Kirche) bzw. die Ordination (evang. Kirchen).
Pfarrer,der Inhaber eines Pfarramtes, dem die selbstständige und verantwortl. Betreuung der Pfarrei bzw. Gemeinde (Wortverkündigung, Sakramentsverwaltung, Seelsorge, Unterricht und Verwaltung) obliegt; in der kath. Kirche vom Diözesanbischof, in den evang. Kirchen durch landeskirchl. Verfügung oder Wahl durch die Gemeinde beauftragt. Voraussetzungen für die Amtseinsetzung sind i. d. R. ein Theologiestudium, eine kirchlich-prakt. Ausbildung (Prediger-, Priesterseminare) sowie die Priesterweihe (kath. Kirche) bzw. die Ordination (evang. Kirchen).