Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfarrer
Pfarrer,der Inhaber eines Pfarramtes, dem die selbstständige und verantwortl. Betreuung der Pfarrei bzw. Gemeinde (Wortverkündigung, Sakramentsverwaltung, Seelsorge, Unterricht und Verwaltung) obliegt; in der kath. Kirche vom Diözesanbischof, in den evang. Kirchen durch landeskirchl. Verfügung oder Wahl durch die Gemeinde beauftragt. Voraussetzungen für die Amtseinsetzung sind i. d. R. ein Theologiestudium, eine kirchlich-prakt. Ausbildung (Prediger-, Priesterseminare) sowie die Priesterweihe (kath. Kirche) bzw. die Ordination (evang. Kirchen).
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