Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfarrei
Pfarrei(Pfarre, Parochie), kath. Kirchenrecht: eine territorial bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die einem Pfarrer als ihrem Seelsorger anvertraut wird und eine eigene Kirche (Pfarrkirche) hat; unterster rechtlich selbstständiger Teilverband einer Teilkirche (i. d. R. der Diözese); personal bestimmte P. (z. B. in der Militärseelsorge) sind nur als Ausnahmen vorgesehen. Der P. entspricht in evang. Kirchen die Kirchengemeinde (Gemeinde 1).
Pfarrei(Pfarre, Parochie), kath. Kirchenrecht: eine territorial bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die einem Pfarrer als ihrem Seelsorger anvertraut wird und eine eigene Kirche (Pfarrkirche) hat; unterster rechtlich selbstständiger Teilverband einer Teilkirche (i. d. R. der Diözese); personal bestimmte P. (z. B. in der Militärseelsorge) sind nur als Ausnahmen vorgesehen. Der P. entspricht in evang. Kirchen die Kirchengemeinde (Gemeinde 1).