Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfandleihe
Pfandleihe,das Ausleihen von Geld gegen ein Pfand. Die P. wird bes. von kommunalen Pfandleihanstalten (Leihhaus) betrieben. Die gewerbsmäßige P. durch private Pfandleiher bedarf der behördl. Erlaubnis (§ 34 GewO).
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