Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfand
Pfand,zur Sicherung einer Verpflichtung dienende Sache; auch das in ihr bestehende Recht (Pfandrecht, Pfändung).
Pfand,zur Sicherung einer Verpflichtung dienende Sache; auch das in ihr bestehende Recht (Pfandrecht, Pfändung).