Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfalzgraf
Pfạlzgraf(lat. Comes palatinus), in fränk. Zeit Beisitzer oder als königl. Stellvertreter Vors. im Königsgericht, oberster Urkundsbeamter. Seit Otto I. (936-973) kontrollierten die P. die Herzöge in den (neuen) Stammesherzogtümern Lothringen, Schwaben, Bayern, Sachsen und verwalteten verstreute Reichsgutkomplexe. Größere Bedeutung erlangte nur der lothring. P. (später: P. bei Rhein), der im Hl. Röm. Reich Kurfürst, Erztruchsess und Reichsvikar bei Thronvakanz (zus. mit dem Herzog von Sachsen) wurde. Die Amtsbereiche der P., die Pfalzgrafschaften, gingen im Allg. in den (herzogl.) Territorien auf.
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