Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pfalz
I Pfạlz(Palatium), mittelalterl., auf Königsgut angelegter Gebäudekomplex unterschiedl. Struktur; Grundelemente sind die Palastbauten (einschl. der Kapelle) zur Aufnahme des Königs und seines Gefolges und der Wirtschaftshof: Aufenthalt des reisenden Herrschers in der Kaiser-P. bzw. im Königshof, Abhaltung von Hoftagen unter Beisitz des Pfalzgrafen, Grenzschutz, in stauf. Zeit Verwaltungsmittelpunkt von Reichsland. - Karoling. P.: Aachen, Ingelheim, Worms, Frankfurt am Main, Forchheim, Paderborn, Nimwegen; otton. P.: Quedlinburg, Magdeburg, Tilleda, Pöhlde, Grona, Werla; sal.-stauf. P.: Goslar, Hagenau, Gelnhausen, Wimpfen, Trebur, Speyer, Kaiserswerth, Nürnberg.
II Pfạlz,
1) mittlerer und südl. Teil des RegBez. Rheinhessen-Pfalz, Rheinl.-Pf., grenzt im S an Frankreich; umfasst den Pfälzerwald, das Nordpfälzer Bergland, den Westrich, das Pfälzer Gebrüch und die Pfälz. Rheinebene (Teil des nördl. Oberrhein. Tieflands; zus. mit der Haardt als Vorder-P. bezeichnet).
▣ Literatur:
M. Geiger Pfälz. Landeskunde, mit Beiträgen v. u. a., 3 Bde. Landau in der Pfalz 1981.
2) (Kur-P., Pfalzgrafschaft bei Rhein, Rhein-P., rhein. P.), histor. dt. Territorialstaat v. a. im Nahe-Rhein-Neckar-Gebiet und in der Oberpfalz).
Geschichte: Ausgehend von der Pfalzgrafschaft Lothringen am Niederrhein (Pfalzgraf), verlagerte sich der pfalzgräfl. Machtbereich im Laufe des 11./12. Jh. in den Eifel-, Mosel- und Neckarraum, seit dem 13. Jh. mit Heidelberg als Zentrum. 1214 wurde die Pfalzgrafschaft bei Rhein von Kaiser Friedrich II. den Wittelsbachern verliehen. 1329 wurde die P. mit der Ober-P. (Hauptteil des alten bayer. Nordgaus) von Bayern getrennt (eigenständige Wittelsbacher Linie). Die Goldene Bulle (1356) sprach die auch von Bayern beanspruchte Kurstimme der P. (Kur-P.) zu. Nach dem Tode Ruprechts III. (1398-1410, seit 1400 als Ruprecht von der P. Röm. König) gründeten seine Söhne vier Linien: Kur-P. (ältere Kurlinie; 1559 erloschen), Ober-P. (P.-Neumarkt; 1448 ausgestorben), P.-(Zweibrücken-)Simmern, P.-Mosbach (1499 erloschen). Durch Kurfürst P.-Mosbach (1452-75) wurde die pfälz. Vormachtstellung am Oberrhein begründet. Mit dem Wechsel der Linien beim Reg.antritt Friedrichs III. (1559; mittlere Kurlinie P.-Simmern) wurde die P. zu einem Zentrum des aktiven ref. Protestantismus (Heidelberger Katechismus), verbunden mit reichsständ. Opposition gegen den Kaiser. Kurfürst P.-Simmern ließ sich als Haupt der unter Friedrich IV. 1608 gegr. prot. Union 1619 zum böhm. König wählen, verlor jedoch nach der Schlacht am Weißen Berg (1620) sowohl sein kurzzeitiges Königtum (daher der »Winterkönig« gen.) als auch sein Stammland mit der Kur an Bayern; erst sein Sohn Karl Ludwig konnte Letzteres, verbunden mit einer neu geschaffenen 8. Kurwürde, jedoch ohne die Ober-P., 1648 durch den Westfäl. Frieden wiedergewinnen. Nach Erlöschen der mittleren Kurlinie 1685 führten die Erbansprüche, die Ludwig XIV. erhob, zum Pfälzischen Erbfolgekrieg. Der Reg.antritt der (1569 gegr.) kath. Linie P.-Neuburg (junge Kurlinie; Residenz 1720-78 Mannheim) brachte der P. eine Art nachgeholter Gegenreformation. Mit der Hausunion von 1724 fand der Ggs. zu den bayer. Wittelsbachern ein Ende. 1742 folgte mit P.-Neuburg, dem Erben P.-Neuburgs, die Linie P.-Sulzbach (seit 1777 auch in München als Erbe der bayer. Wittelsbacher) und 1799 die Linie P.-Zweibrücken-Birkenfeld. 1801 wurden die linksrhein. Gebiete der P. an Frankreich abgetreten, der rechtsrhein. Teil gelangte 1803 an Baden, Leiningen, Nassau und Hessen-Darmstadt. Bei der polit. Neugliederung der linksrhein. Gebiete des Dt. Bundes wurde 1816 der Bayer. Rheinkreis gebildet, seit 1838 Rhein-P. genannt. Der »Pfälzer Aufstand« (1849) wurde von preuß. Truppen niedergeworfen. 1918-30 waren die linksrhein. Gebiete der P. frz. besetzt (1920 Anschluss des W-Teils der P. an das Saargebiet). Die Rhein-P. (bis 1940 bei Bayern, dann mit dem Saargebiet zum Gau Saar-P. vereinigt) kam 1945 zur frz. Besatzungszone, 1946 größtenteils zu Rheinland-Pfalz.
▣ Literatur:
Moersch, K.: Geschichte der P. von den Anfängen bis ins 19. Jh. Landau in der Pfalz 51994.
II Pfạlz,
1) mittlerer und südl. Teil des RegBez. Rheinhessen-Pfalz, Rheinl.-Pf., grenzt im S an Frankreich; umfasst den Pfälzerwald, das Nordpfälzer Bergland, den Westrich, das Pfälzer Gebrüch und die Pfälz. Rheinebene (Teil des nördl. Oberrhein. Tieflands; zus. mit der Haardt als Vorder-P. bezeichnet).
▣ Literatur:
M. Geiger Pfälz. Landeskunde, mit Beiträgen v. u. a., 3 Bde. Landau in der Pfalz 1981.
2) (Kur-P., Pfalzgrafschaft bei Rhein, Rhein-P., rhein. P.), histor. dt. Territorialstaat v. a. im Nahe-Rhein-Neckar-Gebiet und in der Oberpfalz).
Geschichte: Ausgehend von der Pfalzgrafschaft Lothringen am Niederrhein (Pfalzgraf), verlagerte sich der pfalzgräfl. Machtbereich im Laufe des 11./12. Jh. in den Eifel-, Mosel- und Neckarraum, seit dem 13. Jh. mit Heidelberg als Zentrum. 1214 wurde die Pfalzgrafschaft bei Rhein von Kaiser Friedrich II. den Wittelsbachern verliehen. 1329 wurde die P. mit der Ober-P. (Hauptteil des alten bayer. Nordgaus) von Bayern getrennt (eigenständige Wittelsbacher Linie). Die Goldene Bulle (1356) sprach die auch von Bayern beanspruchte Kurstimme der P. (Kur-P.) zu. Nach dem Tode Ruprechts III. (1398-1410, seit 1400 als Ruprecht von der P. Röm. König) gründeten seine Söhne vier Linien: Kur-P. (ältere Kurlinie; 1559 erloschen), Ober-P. (P.-Neumarkt; 1448 ausgestorben), P.-(Zweibrücken-)Simmern, P.-Mosbach (1499 erloschen). Durch Kurfürst P.-Mosbach (1452-75) wurde die pfälz. Vormachtstellung am Oberrhein begründet. Mit dem Wechsel der Linien beim Reg.antritt Friedrichs III. (1559; mittlere Kurlinie P.-Simmern) wurde die P. zu einem Zentrum des aktiven ref. Protestantismus (Heidelberger Katechismus), verbunden mit reichsständ. Opposition gegen den Kaiser. Kurfürst P.-Simmern ließ sich als Haupt der unter Friedrich IV. 1608 gegr. prot. Union 1619 zum böhm. König wählen, verlor jedoch nach der Schlacht am Weißen Berg (1620) sowohl sein kurzzeitiges Königtum (daher der »Winterkönig« gen.) als auch sein Stammland mit der Kur an Bayern; erst sein Sohn Karl Ludwig konnte Letzteres, verbunden mit einer neu geschaffenen 8. Kurwürde, jedoch ohne die Ober-P., 1648 durch den Westfäl. Frieden wiedergewinnen. Nach Erlöschen der mittleren Kurlinie 1685 führten die Erbansprüche, die Ludwig XIV. erhob, zum Pfälzischen Erbfolgekrieg. Der Reg.antritt der (1569 gegr.) kath. Linie P.-Neuburg (junge Kurlinie; Residenz 1720-78 Mannheim) brachte der P. eine Art nachgeholter Gegenreformation. Mit der Hausunion von 1724 fand der Ggs. zu den bayer. Wittelsbachern ein Ende. 1742 folgte mit P.-Neuburg, dem Erben P.-Neuburgs, die Linie P.-Sulzbach (seit 1777 auch in München als Erbe der bayer. Wittelsbacher) und 1799 die Linie P.-Zweibrücken-Birkenfeld. 1801 wurden die linksrhein. Gebiete der P. an Frankreich abgetreten, der rechtsrhein. Teil gelangte 1803 an Baden, Leiningen, Nassau und Hessen-Darmstadt. Bei der polit. Neugliederung der linksrhein. Gebiete des Dt. Bundes wurde 1816 der Bayer. Rheinkreis gebildet, seit 1838 Rhein-P. genannt. Der »Pfälzer Aufstand« (1849) wurde von preuß. Truppen niedergeworfen. 1918-30 waren die linksrhein. Gebiete der P. frz. besetzt (1920 Anschluss des W-Teils der P. an das Saargebiet). Die Rhein-P. (bis 1940 bei Bayern, dann mit dem Saargebiet zum Gau Saar-P. vereinigt) kam 1945 zur frz. Besatzungszone, 1946 größtenteils zu Rheinland-Pfalz.
▣ Literatur:
Moersch, K.: Geschichte der P. von den Anfängen bis ins 19. Jh. Landau in der Pfalz 51994.