Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Petition
Petition[lat.] die, Bitte, Gesuch, bes. die Eingabe an Staatsoberhaupt, Volksvertretung oder Behörde. Das Petitionsrecht, urspr. ein Recht der Volksvertretung gegenüber dem Herrscher, ist im GG als Grundrecht verankert, das jedermann das Recht gibt, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an Behörden oder die Volksvertretung zu wenden. Der Adressat der P. hat sie entgegenzunehmen und zu beantworten, ohne dass er zu einer bestimmten Entscheidung verpflichtet wäre. In den Parlamenten sind hierfür P.-Ausschüsse eingerichtet. - In Österreich sind P. aufgrund von Art. 11 Staatsgrund-Ges., in der Schweiz von Art. 57 Bundes-Verf. zulässig.
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