Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Personenstandsfälschung
Personenstandsfälschung,die vorsätzliche Falschangabe oder Unterdrückung des Personenstandes eines anderen, bes. gegenüber dem Standesbeamten, sowie das Unterschieben eines Kindes (§ 169 StGB, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet).
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