Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Personenstand
Personenstand,das familienrechtl., auf Abstammung oder Rechtsakt beruhende Verhältnis einer Person zu einer anderen. Die Beurkundung des P. erfolgt in Dtl. seit 1876 in den P.-Büchern (Heirats-, Geburten-, Familien-, Sterbebuch); sie ist im P.-Gesetz i. d. F. v. 8. 8. 1957 geregelt. Die P.-Bücher beweisen bei ordnungsgemäßer Führung die in ihnen enthaltenen Angaben und bilden die Grundlage für die Ausstellung von P.-Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden u. a.). (Familienbuch 2))
Personenstand,das familienrechtl., auf Abstammung oder Rechtsakt beruhende Verhältnis einer Person zu einer anderen. Die Beurkundung des P. erfolgt in Dtl. seit 1876 in den P.-Büchern (Heirats-, Geburten-, Familien-, Sterbebuch); sie ist im P.-Gesetz i. d. F. v. 8. 8. 1957 geregelt. Die P.-Bücher beweisen bei ordnungsgemäßer Führung die in ihnen enthaltenen Angaben und bilden die Grundlage für die Ausstellung von P.-Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden u. a.). (Familienbuch 2))