Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Personenkennziffer
Personenkennziffer,Abk. PK, einem Wehrpflichtigen bei der Musterung zugewiesene Kennnummer, bestehend aus dem sechsstelligen Geburtsdatum, dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens und einer fünfstelligen Folgenummer des jeweiligen Kreiswehrersatzamtes.
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