Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Personengesellschaft
Personengesellschaft,Gesellschaft, deren Rechtsgestalt durch die persönl. Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsschulden gekennzeichnet ist (Ggs. Kapitalgesellschaft); allerdings sind auch hier teilweise Haftungsbeschränkungen zulässig. Die Mitgliedschaft ist im Prinzip nur mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter übertragbar. Die P. ist nicht rechtsfähig. P. sind u. a. Gesellschaft des bürgerl. Rechts, OHG, KG.
Personengesellschaft,Gesellschaft, deren Rechtsgestalt durch die persönl. Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsschulden gekennzeichnet ist (Ggs. Kapitalgesellschaft); allerdings sind auch hier teilweise Haftungsbeschränkungen zulässig. Die Mitgliedschaft ist im Prinzip nur mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter übertragbar. Die P. ist nicht rechtsfähig. P. sind u. a. Gesellschaft des bürgerl. Rechts, OHG, KG.