Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Personalwesen
Personalwesen(Personalwirtschaft), Sammelbez. für alle mitarbeiterbezogenen Institutionen und Maßnahmen mit dem Ziel, dem Unternehmen personelle Kapazität in Form dispositiver und objektbezogener menschl. Arbeitsleistung in der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderl. Quantität und Qualität zum richtigen Zeitpunkt und für die benötigte Dauer am jeweiligen Einsatzort bereitzustellen. Neben rechtl. und verwaltungstechn. Personalproblemen sind auch soziale Probleme zu lösen, die die Berücksichtigung und Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen betreffen.
Hauptbereiche des P. sind die Personalbedarfsermittlung (Ermittlung des Arbeitskräftebedarfs hinsichtlich Qualifikation und Zeitpunkt), Personalbeschaffung (Beobachtung des Arbeitsmarktes, Personalwerbung, Personalauswahl), Personalentwicklung, der Personaleinsatz (eine der Eignung entsprechende Zuordnung zu einem Arbeitsplatz), die Personalführung, Arbeitsentgeltfindung, Personalfreistellung, Sozialpolitik (Sozialleistungen, Alters- und Hinterbliebenenfürsorge), Tarifpolitik (Vertretung in Arbeitgeberverbänden bei Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften) und Personalverwaltung (Führen der Personalakten, Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnung, Erstellen von Personalstatistiken, Erledigung aller Formalitäten von der Einstellung bis zum Ausscheiden).
Literatur:
Jung, H.: Personalwirtschaft. München u. a. 21997.
Stopp, U.: Betriebl. Personalwirtschaft. Stuttgart 211997.
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