Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Personalprälatur
Personalprälatur,kath. Kirchenrecht: 1966 rechtlich ermöglichte Jurisdiktionsform für Weltgeistliche (Priester und Diakone) zur Förderung einer angemessenen Verteilung der Priester oder für die Durchführung besonderer seelsorgl. oder missionar. Aufgaben, in die auch Laien eingebunden werden können. Die derzeit einzige P. bildet das Opus Dei.
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