Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Personalitätsprinzip
Personalitätsprinzip,der Grundsatz, dass die rechtl. Verhältnisse einer Person sich nach dem Heimatrecht und nicht nach dem Recht des Aufenthaltsstaates richten. Im dt. internat. Privatrecht unterliegen die Regeln über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, das Familien- und Erbrecht weitgehend dem P. Das dt. Staatsangehörigkeitsrecht beruht im Grundsatz auch auf dem P. Im Strafrecht gilt seit 1. 1. 1975 im Wesentlichen das Territorialitätsprinzip (§ 3 StGB).
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