Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Personalhoheit
Personalhoheit,die Hoheitsgewalt des Staates über seine Staatsangehörigen, d. h. die Befugnis, die Rechtsverhältnisse der Staatsangehörigen zu regeln und diese gegenüber anderen Staaten zu schützen; i. e. S. die Befugnis des Dienstherrn (bes. der Gemeinden), Bedienstete einzustellen, zu befördern und zu entlassen.
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