Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pensionssicherungsverein
Pensionssicherungsverein[pã-, pɛn-] (offiziell: Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit, Abk. PSVaG), nach dem Betriebsrentengesetz vom 19. 12. 1974 für den Fall fortbestehender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers begründeter Trägerverein zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung.
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