Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pensionskasse
Pensionskasse[pã-, pɛn-], Einrichtung der betriebl. Altersversorgung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewährt. Die von Unternehmen gegründeten P. sind i. d. R. rechtlich selbstständige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, unterliegen der staatl. Versicherungsaufsicht und werden von Beiträgen der Unternehmen finanziert. Die Ausgestaltung einer P. unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Pensionskasse[pã-, pɛn-], Einrichtung der betriebl. Altersversorgung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewährt. Die von Unternehmen gegründeten P. sind i. d. R. rechtlich selbstständige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, unterliegen der staatl. Versicherungsaufsicht und werden von Beiträgen der Unternehmen finanziert. Die Ausgestaltung einer P. unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.