Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pensionsgeschäfte
Pensionsgeschäfte[pã-, pɛn-], Geschäfte, bei denen ein Besitzer von Vermögensgegenständen (Pensionsgeber) diese an einen Dritten (Pensionsnehmer) zu einem im Voraus festgelegten Preis und Termin verkauft (»in Pension gibt«). Der Pensionsgeber kann (unechte P.) oder muss (echte P.) sie zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zurückkaufen. Üblich sind P. mit festverzinsl. Wertpapieren, Wechseln oder Devisen. Bis zum Rückkauf stehen dem Pensionsnehmer die Erträge zu. Geschäftsbanken schließen untereinander P. ab, um sich vorübergehend Mittel zu beschaffen oder vorübergehend freie Mittel Ertrag bringend anzulegen. - Große Bedeutung haben Offenmarktgeschäfte mit Rückkaufsvereinbarung (Wertpapier-P.) im Rahmen der Offenmarktpolitik von Zentralbanken erlangt. Für die Dt. Bundesbank waren Wertpapier-P. seit Mitte der 80er-Jahre Hauptquelle der Liquiditäts- bzw. Zentralbankgeldbereitstellung. Sie nahm dazu von den Geschäftsbanken regelmäßig für kurze Frist festverzinsl. Wertpapiere gegen Zahlung eines Zinses (Pensionssatz) in Pension und steuerte über die Konditionen ihrer Wertpapier-P. die Liquidität. Der Pensionssatz galt als dritter Leitzins neben Diskont- und Lombardsatz. Auch im Rahmen des Europ. Systems der Zentralbanken (ESZP) zählen P. mit Wertpapieren zu den geldpolit. Instrumenten; sie werden den Banken im Rahmen von Hauptrefinanzierungsgeschäften angeboten.
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