Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Peer
Peer['pɪə; von frz. Pair] der, Angehöriger des brit. Hochadels mit Recht auf Sitz und Stimme im Oberhaus, führt den Titel Lord; besaß bis 1948 Anspruch auf einen eigenen Gerichtsstand bei schweren Verbrechen. Die P.-Würde (Peerage) ist erblich in direkter männl. Linie, ausnahmsweise in weibl. Linie (Peeress) und Nebenlinie; seit 1958 Ernennung auf Lebenszeit möglich.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Peer