Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pauschbetrag
Pauschbetrag,Steuerrecht: Betrag, um den sich die Steuerbemessungsgrundlage mindert ohne Einzelnachweis der tatsächl. Aufwendungen. Gesetzl. P. sind u. a. vorgesehen für außergewöhnl. Belastungen (P. für Körperbehinderte), Sonderausgaben (Vorsorge-P.) und Werbungskosten (Arbeitnehmer-P., P. für Journalisten und Musiker). Bei entsprechendem Nachweis kann der Steuerpflichtige höhere Aufwendungen steuerlich geltend machen. Weiterhin gibt es die Pauschalierung der Lohnsteuer mit ermäßigten Steuersätzen (z. B. bei kurzfristig Beschäftigten).
Pauschbetrag,Steuerrecht: Betrag, um den sich die Steuerbemessungsgrundlage mindert ohne Einzelnachweis der tatsächl. Aufwendungen. Gesetzl. P. sind u. a. vorgesehen für außergewöhnl. Belastungen (P. für Körperbehinderte), Sonderausgaben (Vorsorge-P.) und Werbungskosten (Arbeitnehmer-P., P. für Journalisten und Musiker). Bei entsprechendem Nachweis kann der Steuerpflichtige höhere Aufwendungen steuerlich geltend machen. Weiterhin gibt es die Pauschalierung der Lohnsteuer mit ermäßigten Steuersätzen (z. B. bei kurzfristig Beschäftigten).