Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pauschbesteuerung
Pauschbesteuerung(Pauschalbesteuerung), vereinfachte Form der Festlegung der Steuerschuld, bei der von der exakten Ermittlung der Besteuerungsgrundlage abgesehen und stattdessen ein pauschaler Steuerbetrag bzw. -satz festgelegt wird; Anwendung u. a. bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Lohnsteuer (z.B. für verbilligt abgegebene betriebl. Mahlzeiten).
Pauschbesteuerung(Pauschalbesteuerung), vereinfachte Form der Festlegung der Steuerschuld, bei der von der exakten Ermittlung der Besteuerungsgrundlage abgesehen und stattdessen ein pauschaler Steuerbetrag bzw. -satz festgelegt wird; Anwendung u. a. bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Lohnsteuer (z.B. für verbilligt abgegebene betriebl. Mahlzeiten).